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FAQ

Barzahlung bei Selbstabholung

Bei der Bestellung von Münzen und Barren erheben wir eine Anzahlung:
Sie beträgt 75 % bei einem Wert von bis zu 25.000 Euro.
Eine Anzahlung von 90 % ist erforderlich bei einem Wert von mehr als 25.000 Euro.
Die Restsumme wird bei Abholung fällig.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument zur Feststellung und Dokumentation Ihrer Identität mit. (Ab 2.000,00 €)

 

Vorkasse/Überweisung

Nach dem Bestelleingang übersenden wir Ihnen eine Bestellbestätigung inklusive unserer Bankdaten. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der folgenden 3 Werktage.

Bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU fallen in der Regel keine Kosten für Sie an (entsprechende Details hält Ihr Bankunternehmen für Sie bereit).

 

EC-Kartenzahlung vor Ort

Sie haben die Möglichkeit vor Ort mit einer EC-Karte zu bezahlen. Es fallen keinerlei Gebühren für Sie an. Das Limit der Zahlung richtet sich nach Ihrer Karte bzw. nach Ihrem Konto.

Wir bieten unseren Kunden Goldbarren mit einem Gewicht von 1 Gramm bis hin zu 1 Kilogramm an. Diese Barren kaufen wir von namenhaften und LBMA zertifizierten Unternehmen an. Silberbarren und Anlage- und Sammlermünzen beziehen wir ebenfalls von namenhaften Unternehmen in Deutschland, sowie Banken. Außerdem haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, B-Ware oder Resaleware zu erwerben. Das sind Münzen und Edelmetallbarren die wir von unseren Händlern und Privatkunden ankaufen. Die Anlagewaren werden von uns natürlich auf Echtheit geprüft. Die Prüfung wird mit verschiedenen Prüfmethoden von unserem Fachpersonal durchgeführt. Wenn diese angekauften Produkte sich in einem TOP-Zustand befinden, bieten wir diese wieder zum Verkauf an.

Bislang lassen wir noch keine Barren mit unserem Firmenlogo von Prägeanstalten herstellen. Unser Ziel ist es, unseren Kunden Edelmetallanlagen in höchster Qualität zu attraktiven Preisen anzubieten. Deshalb kaufen wir die Barren und Münzen, die Sie bei uns erwerben können, bei namenhaften Unternehmen oder Banken zu.

Nein. Egal ob Sie ihre Edelmetalle verkaufen oder Barren/Münzen bei uns erwerben möchten – Sie können uns gerne während unserer Öffnungszeiten in der jeweiligen Geschäftsstelle besuchen kommen.

Entscheiden Sie sich dafür, unser Angebot für den Edelmetallankauf anzunehmen, zahlen wir Ihnen den Kaufbetrag in bar aus oder überweisen diesen auf ihr Konto. Entspricht das Angebot einmal nicht Ihren Vorstellungen, entstehen keine Verpflichtungen für Sie. Denn auch beim Ankauf ist unser Service, der die Beratung, die Bewertung und das Angebot umfasst, für Sie in der Rheinischen Scheidestätte GmbH in jedem Fall kostenfrei.

Anonymes Tafelgeschäft bedeutet, dass Sie bei einem gewerblichen Verkäufer Waren (wie zum Beispiel Goldbarren oder Münzen) erwerben können, ohne sich ausweisen zu müssen.

Das Anonyme Tafelgeschäfte ist seit dem 01.01.2020 nur noch bis zu einer Höhe von 1.999,99 Euro möglich (vorher bis 9.999,99 Euro).
Ab einem Warenwert von 2.000,00 Euro ist der gewerbliche Verkäufer vom Gesetzgeber her verpflichtet, die Personalien des Käufers aufzunehmen und zu verifizieren.

Sie kommen zu uns in die Rheinischen Scheidestätte GmbH, dann wählen Sie Waren im Wert von bis zu 1.999,99 Euro aus – dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Gold-, Silber- oder Platinbarren, Gold- oder Silbermünzen möchten. Bei Ihrer Entscheidung stehen wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite und finden gemeinsam die optimale Auswahl für Ihre Investition.
Wir erstellen Ihnen einen Kaufbeleg mit einer Auflistung der Waren und dem Gesamtbetrag – allerdings ohne Ihre persönlichen Daten – Sie bezahlen bar und bleiben somit anonym.

Sollten Sie nicht immer die Möglichkeit haben persönlich bei uns vorbeizuschauen, können Sie sich auch gern vorab telefonisch erkundigen, ob wir Ihre Wunschbarren oder -münzen vorliegend haben. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen direkt ein Angebot und bei der Abholung bezahlen Sie bequem in bar. So wahren wir Ihre Anonymität, bis zur gesetzlichen Grenze von 1.999,99 €

Die Grenze bezieht sich immer auf eine Person. Wenn zum Beispiel Ehepaare gemeinsam zu uns kommen, hat jeder das Recht für 1.999,99 Euro anonym zu investieren. Es werden zwei komplett voneinander getrennte Kaufbelege erstellt.

Da die Belege ohne Personenbezug ausgestellt werden, ist der Besitz der Valoren weder dem Händler noch sonstigen Unternehmen oder privaten Personen bekannt.

Da Sie beim anonymen Tafelgeschäft keine Rechnung mit Ihren persönlichen Daten erhalten, fehlt Ihnen der Besitznachweis für Ihre Wertgegenstände. Kommt es zum Verlust durch Einbruch oder Diebstahl, befinden Sie sich gegenüber Ihrer Versicherung in einer ungünstigen Position. Deshalb unser Tipp: Bewahren Sie Ihre Valoren immer gesichert auf, am besten in einem Bankschließfach.

Durch die Obergrenze beim anonymen Tafelgeschäft von 1.999,99 Euro, können Sie in keine größeren Mengen Edelmetall investieren. Denn ab 2.000,00 € sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre persönlichen Daten aufzunehmen und anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu verifizieren.

Das Anonyme Tafelgeschäft gilt grundsätzlich nur beim Kauf und ist beim Verkauf nicht anwendbar.
Wir müssen jederzeit Aussagen treffen können über die Herkunft der von uns angekauften Waren. Ganz gleich ob es sich um Diamanten, Altgold, Zahngold, Goldmünzen wie z.B. Krügerrand oder eine Silbermünze wie z. B. Maple Leaf handelt.
Auf diese Weise soll der Ankauf von illegal eingeführten Waren oder Hehlerware ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich können Sie alle Münzen, Barren und auch Diamanten bei uns anonym kaufen. Es ist dabei unerheblich, für welches Edelmetall, welche Art Münze oder Diamant Sie sich entscheiden – Hauptsache der Wert von 1.999,99 Euro wird nicht überschritten.

Rheinische Scheidestätte GmbH – Zentrale Düsseldorf

Bilker Str. 37 
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 – 16 84 50
info@rheinische-scheidestaette.de