Edelmetallankauf für Schmuck, Barren, Münzen & Co.

Vielleicht ist es Ihnen auch schon einmal aufgefallen: Häufig wird der Begriff Goldankauf verwendet, auch wenn dieser den allgemeinen Handel mit Edelmetallen wie Platin, Palladium und auch Silber einbezieht. Auch an die Rheinische Scheidestätte können Sie nicht nur Gold, sondern alle Edelmetalle verkaufen. Deshalb sprechen wir auch explizit vom Edelmetallankauf. Und beantworten Ihnen mit diesem Artikel Fragen sowohl zur Wertermittlung als auch zu rechtlichen Fakten. Im Kapitel Spot on: rechtliche Grundlagen beim Edelmetallankauf etwa richten wir den Blick auf die Gesetzeslage für den Ankauf und Verkauf von Edelmetallen, insbesondere von Gold.

Edelmetallankauf heißt:

  • Ankauf von Gold, Silber und anderen Edelmetallen in jeder Form
  • Faire Preise – über den offiziellen Tageskurs (Spotpreis)
  • Bares Geld – direkt ausbezahlt
  • Kostenlose Schätzung Ihrer Wertgegenstände und Schmuckstücke
  • Erfahrung seit Generationen

 

Wir kaufen alle handelbaren Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium. Auch Edelsteine und Diamanten können Sie beim Edelmetallankauf an uns veräußern. Darüber hinaus kaufen wir – egal ob brandneu und originalverpackt oder alt und fehlerhaft – Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren

  • in jeder Stückzahl und Menge (von 1 g Edelmetallbarren bis zu 100 g Edelmetallbarren),
  • von allen Prägeanstalten und Banken (z. B. Edelmetallbarren von Argor-Heraeus, Pamp oder Umicore).

Unser Angebot bezieht dabei auch Münzen und Medaillen aus Gold beziehungsweise Silber mit ein.

Und was passiert mit Scheidgut?
Ihr an uns veräußertes Altgold, Altsilber oder Dentalgold wird unter Anwendung modernster Anlayseverfahren und Schmelzmethoden in unserer eigenen Scheidestätte zu neuen Werten verarbeitet. Privatpersonen haben ebenso wie Firmen, Industriebetriebe, Galvaniken und Banken die Möglichkeit, Edelmetalle direkt an die  Rheinische Scheidestätte GmbH zu verkaufen.

Wir kaufen und recyceln die Edelmetalle Gold, Silber, Platin, Palladium und führen diese anschließend wieder dem Rohstoffkreislauf zu.

Edelmetalle haben alle ihren ganz eigenen Wert. Symbolisch, doch eben auch ökonomisch. Natürlich möchten Sie wissen, was Sie für den Verkauf Ihrer Edelmetalle bekommen. Das ist tatsächlich unterschiedlich – und immer anders. Unsere Ankaufspreise für Schmuck aus Gold, Silber und Co. richten sich nach dem allgemeinen Edelmetallkurs, beispielsweise den Goldpreis bzw. Silberkurs, der alle paar Minuten aktualisiert wird. Für Schmuck, Zahngoldreste oder Besteck zahlen wir aktuell im Ankauf abhängig von der Legierung pro Gramm.

Sie möchten die Preise und Kurse nachvollziehen? Alle Kurse für Ankauf und Verkauf, inklusive der Preise für Barren und Münzen, Unter Preise und Kurse finden Sie alle relevanten Informationen zum Ankauf und Verkauf von Edelmetallen, inklusive der Preise für Münzen und Barren. Diese werden alle paar Minuten aktualisiert, da sie unmittelbar an die Entwicklung der Edelmetallkurse an der Börse gekoppelt ist.

Wenn Sie sich entschieden haben, Alt-Edelmetalle und Anlageprodukte, das sind primär Goldbarren, Platinbarren und Silberbarren, zu veräußern, vertrauen Sie auf folgenden Service:

  • Kostenlose Bewertung Ihrer Edelmetalle

Egal, ob Sie mit einem einzelnen Ring oder einer kompletten Münzsammlung in eine unserer Filialen kommen: Wir bewerten alle Wertgegenstände – aus Gold, Silber, Platin oder Palladium, kostenlos und völlig unverbindlich. Wenn Sie Ihre Edelmetalle schließlich verkaufen möchten, erhalten Sie das Geld gleich in bar ausbezahlt. Die kostenlose Bewertung gilt auch für den Versandankauf.

Genaue Prüfung von Experten
Vor Ort und in Ihrem Beisein – beim Versandankauf unter Videobeobachtung – prüfen unsere Experten jedes einzelne Stück und ermitteln ihren jeweiligen Wert. Zum Beispiel, wieviel Karat (Goldgehalt) der Wertgegenstand hat. Je höher der Feingehalt, desto höher der Wert. Weitere wichtige Kriterien sind das Gewicht und der aktuelle Edelmetallkurs. Darüber hinaus schätzen wir auch Brillanten, Diamanten und Edelsteine.

Umfassende Beratung
Für unsere Kunden nehmen wir uns Zeit. Wir erklären jeden Schritt beim Edelmetallankauf und beantworten Ihre Fragen persönlich. Dafür sind Sie jederzeit mit und ohne Termin an unseren Standorten willkommen. Und wenn Sie sich für den Versandankauf entscheiden haben und dennoch Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen telefonisch oder via E-Mail beratend zur Seite.

Professionelle Analyse
Der Handel mit und Verkauf von Edelmetallen ist ein persönliches Geschäft. Im sprichwörtlichen „Hinterzimmer“ werden keine seriösen Geschäfte gemacht. Egal bei wem und auf welchem Weg Sie Edelmetalle verkaufen möchten, bestehen Sie auf maximale Transparenz. Bei uns bedeutet das, dass wir für größtmögliche Diskretion sorgen. Und weil Sie bei der Prüfung Ihrer Wertgegenstände dabei sind, ist dieser Vorgang für Sie transparent und nachvollziehbar.

Kursaktuelle und faire Ankaufspreise
Der Edelmetallankauf ist ein vertrauliches Geschäft mit einem klaren Ziel: Sie möchten Gold, Silber, Platin und Co. Möglichst lukrativ an uns verkaufen. Wir wiederum möchten Edelmetalle als Anlagegold, nur ein Beispiel, weiterverkaufen oder im Recycling zu neuen Werten transformieren. Deshalb ist es selbstverständlich, Ihnen optimale Ankaufspreise für Ihre Stücke zu offerieren. Nachvollziehbar und kursaktuell. Bis zu 5.000 Euro können Sie dabei auf Wunsch von der direkten Barauszahlung profitieren. Die aktuellen Ankaufspreise für die verschiedenen Legierungen sowie konkrete Münzen und Barren finden Sie hier.

Schon gewusst? Der Edelmetallankauf funktioniert auch auf dem postalischen Weg. Alle Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Versandankauf.

Nicht nur beim Edelmetallankauf, auch beim Goldverkauf erreichen uns immer wieder Fragen nach gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Eckpunkte für den Edelmetall-Verkauf mit Fokus Gold haben wir einmal für Sie zusammengestellt:

Frage: Funktioniert der Edelmetallankauf ohne Personalausweis?
Antwort: Nein. Das geltende Gesetz in Deutschland sieht vor, dass wir als Händler beim Ankauf von Edelmetallen wie beispielsweise Schmuck den Personalausweis des Verkäufers prüfen müssen. Wenn Sie also Edelmetalle veräußern möchten, denken Sie bitte immer an ein gültiges Ausweisdokument, denn Rahmen des Edelmetallankaufs werden Ihre Personalien aufgenommen und von Ihnen unterschrieben.

Frage: Musss ich für den Edelmetallverkauf volljährig sein?
Antwort:
Ja. Laut §147a GewO es ist verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig Edelmetalle zu erwerben. Das heißt: An Menschen unter 18 Jahren dürfen wir weder Edelmetalle verkaufen noch dürfen wir Gold und Co. ankaufen. Das gilt für Edelmetalle in Form von Gold, Silber, Platin und Platin Metalle wie Palladium. Auch Edelsteine wie Diamanten.

Frage: Bindet der Edelmetallhandel Behören mit ein?
Antwort:
Nicht grundsätzlich. Doch es gibt die Verpflichtung, verdächtige Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Konkret heißt das: Wenn Kunden sehr große Mengen Gold auf einmal verkaufen oder verdächtig erscheinen, können Händler den Edelmetallankauf verweigern oder die Behörden informieren.

Frage: Kann ich Edelmetalle steuerfrei verkaufen?
Antwort:
Edelmetalle sind eine gute Option, im Rahmen der Spekulationsfrist steuerfreie Gewinne zu erzielen. Wenn Sie Edelmetalle verkaufen, die Sie mindestens ein Jahr lang gehalten haben, fallen anders als bei Aktien oder Fonds keine Steuern an.

Frage: Ist der Verkauf von Gold meldepflichtig?
Antwort: Laut dem Geldwäschegesetz in Deutschland sind wir als Edelmetallhändler verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden zu sammeln und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Sobald Sie Edelmetalle in Form von Goldbarren und -münzen im Wert von 2.000 Euro oder mehr verkaufen, müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und sich ausweisen.

Zur Historie: Die Melde- und/oder Nachweispflicht für den Ankauf von Gold sowie den Verkauf von Gold hat sich mit Wirkung zum 26.06.2017 schrittweise geändert: Edelmetalle im Allgemeinen können nur noch bis einem Betrag von 1.999,99 Euro anonym gekauft werden, man spricht auch vom anonymen Tafelgeschäft. Hierbei handelt es sich übrigens bereits um die dritte Herabsetzung der Obergrenze von ursprünglich 114.999,99 Euro. Begründet werden diese Regelungen mit dem Geldwäschegesetz und den hohen Bargeldtransfers. Natürlich können Sie auch weiterhin für größere Beträge Gold kaufen, als Händler sind wir jedoch dazu verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen und nachzuweisen. Das betrifft Privatpersonen ebenso wie juristische und Personengesellschaften.

Frage: Darf Gold als Anlagegold mehrwertsteuerfrei gehandelt werden?
Antwort: Gold ist für die Industrie, Goldschmiede und Zahnärzte ein bedeutender Rohstoff. Für Privatpersonen, Banken und Regierungen, die das Edelmetall in Form von Barren und Münzen zur Vermögensabsicherung oder zur Spekulation auf steigende Kurse kaufen, wird dieser Rohstoff zu einem wichtigen Anlageobjekt, man spricht in dem Zusammenhang von Anlagegold. Auf die Frage, ob Anlagegold mehrwertsteuerfrei verkauft und gekauft werden darf, hat der Gesetzgeber klare Bedingungen festgelegt für

  • Goldbarren- oder Plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel müssen mit Hersteller, Gewicht und Feingehalt gestempelt sein.
  • Goldmünzen haben einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufzuweisen.
  • Das Anlagegold muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden und im Ursprungsland als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt (gewesen) sein.
  • Der Verkaufspreis der Edelmetall-Barren und Münzen sollte den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen.

Edelmetall-Kurse

Preisaktualisierung

Unsere Edelmetallpreise unterliegen u.a. dem Börsenkurs. Um Ihnen unsere Produkte zu Echtzeitpreisen anbieten zu können, aktualisieren wir diese alle 10 Minuten.