Nicht nur beim Edelmetallankauf, auch beim Goldverkauf erreichen uns immer wieder Fragen nach gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Eckpunkte für den Edelmetall-Verkauf mit Fokus Gold haben wir einmal für Sie zusammengestellt:
Frage: Funktioniert der Edelmetallankauf ohne Personalausweis?
Antwort: Nein. Das geltende Gesetz in Deutschland sieht vor, dass wir als Händler beim Ankauf von Edelmetallen wie beispielsweise Schmuck den Personalausweis des Verkäufers prüfen müssen. Wenn Sie also Edelmetalle veräußern möchten, denken Sie bitte immer an ein gültiges Ausweisdokument, denn Rahmen des Edelmetallankaufs werden Ihre Personalien aufgenommen und von Ihnen unterschrieben.
Frage: Musss ich für den Edelmetallverkauf volljährig sein?
Antwort: Ja. Laut §147a GewO es ist verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig Edelmetalle zu erwerben. Das heißt: An Menschen unter 18 Jahren dürfen wir weder Edelmetalle verkaufen noch dürfen wir Gold und Co. ankaufen. Das gilt für Edelmetalle in Form von Gold, Silber, Platin und Platin Metalle wie Palladium. Auch Edelsteine wie Diamanten.
Frage: Bindet der Edelmetallhandel Behören mit ein?
Antwort: Nicht grundsätzlich. Doch es gibt die Verpflichtung, verdächtige Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Konkret heißt das: Wenn Kunden sehr große Mengen Gold auf einmal verkaufen oder verdächtig erscheinen, können Händler den Edelmetallankauf verweigern oder die Behörden informieren.
Frage: Kann ich Edelmetalle steuerfrei verkaufen?
Antwort: Edelmetalle sind eine gute Option, im Rahmen der Spekulationsfrist steuerfreie Gewinne zu erzielen. Wenn Sie Edelmetalle verkaufen, die Sie mindestens ein Jahr lang gehalten haben, fallen anders als bei Aktien oder Fonds keine Steuern an.
Frage: Ist der Verkauf von Gold meldepflichtig?
Antwort: Laut dem Geldwäschegesetz in Deutschland sind wir als Edelmetallhändler verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden zu sammeln und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Sobald Sie Edelmetalle in Form von Goldbarren und -münzen im Wert von 2.000 Euro oder mehr verkaufen, müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und sich ausweisen.
Zur Historie: Die Melde- und/oder Nachweispflicht für den Ankauf von Gold sowie den Verkauf von Gold hat sich mit Wirkung zum 26.06.2017 schrittweise geändert: Edelmetalle im Allgemeinen können nur noch bis einem Betrag von 1.999,99 Euro anonym gekauft werden, man spricht auch vom anonymen Tafelgeschäft. Hierbei handelt es sich übrigens bereits um die dritte Herabsetzung der Obergrenze von ursprünglich 114.999,99 Euro. Begründet werden diese Regelungen mit dem Geldwäschegesetz und den hohen Bargeldtransfers. Natürlich können Sie auch weiterhin für größere Beträge Gold kaufen, als Händler sind wir jedoch dazu verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen und nachzuweisen. Das betrifft Privatpersonen ebenso wie juristische und Personengesellschaften.
Frage: Darf Gold als Anlagegold mehrwertsteuerfrei gehandelt werden?
Antwort: Gold ist für die Industrie, Goldschmiede und Zahnärzte ein bedeutender Rohstoff. Für Privatpersonen, Banken und Regierungen, die das Edelmetall in Form von Barren und Münzen zur Vermögensabsicherung oder zur Spekulation auf steigende Kurse kaufen, wird dieser Rohstoff zu einem wichtigen Anlageobjekt, man spricht in dem Zusammenhang von Anlagegold. Auf die Frage, ob Anlagegold mehrwertsteuerfrei verkauft und gekauft werden darf, hat der Gesetzgeber klare Bedingungen festgelegt für
- Goldbarren- oder Plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel müssen mit Hersteller, Gewicht und Feingehalt gestempelt sein.
- Goldmünzen haben einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufzuweisen.
- Das Anlagegold muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden und im Ursprungsland als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt (gewesen) sein.
- Der Verkaufspreis der Edelmetall-Barren und Münzen sollte den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen.