Muss ich meine Online-Bestellung persönlich abholen?
Sollten Sie eine andere Person bevollmächtigen in Ihrem Namen die Bestellung abzuholen, muss dies in Schriftform (Vollmacht im Original) erfolgen. Zudem muss Ihr gültiger amtlicher Ausweis in Kopie vorgelegt werden, zwecks Daten- und Unterschriftenprüfung. Ebenso muss sich die bevollmächtigte Person vor Ort ebenfalls ordnungsgemäß ausweisen. (Verlinkung zur Vorlage Vollmacht_Warenabholung möglich? – siehe Beispiel Degeussa)