Fallen Mehrwertsteuer bei Goldmünzen und Barren an?
Bei Goldmünzen und Barren ist nach § 25c (UstG) steuerbefreit. Das bedeutet es werden weder 7%, noch 19% Mehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis gerechnet.
Bei Goldmünzen und Barren ist nach § 25c (UstG) steuerbefreit. Das bedeutet es werden weder 7%, noch 19% Mehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis gerechnet.
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