Rheinische Scheidestätte GmbH – Zentrale Düsseldorf
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Unter Altgold versteht man beim Ankauf Zahngold, Goldschmuck und Golduhren, aber auch beschädigte Goldbarren oder Goldmünzen. Sofern überhaupt Gold enthalten ist, haben alle diese Produkte einen Wert. Nicht mehr handelsfähige Ware wird in der Regel dem Recycling zugeführt und Sie erhalten einen Materialpreis für Ihr Edelmetall. Da der Materialwert das wichtigste, preisbestimmende Kriterium ist, sind die Differenzen zum Beispiel zwischen einer intakten und einer beschädigten Goldmünze nicht sehr groß.
Der Goldanteil in Goldprodukten wird als Feinheit bezeichnet und in Tausendsteln ausgedrückt. Goldschmuck hat meist eine geringere Feinheit als Münzen oder Barren. Typische Feinheiten sind:
Je höher die Feinheit bei gleichem Gesamtgewicht, desto höher ist auch der Ankaufpreis, wenn Sie Ihr Altgold an uns verkaufen. Die Wertermittlung erfolgt bei der Rheinischen Scheidestätte auf Basis des aktuellen Goldpreises. Bei Goldschmuck finden Sie die Feinheitsangabe meist an einer unauffälligen Stelle, zum Beispiel auf der Innenseite eines Goldrings. Bei vielen modernen Münzen und praktisch allen Barren ist die Feinheitsangabe gut sichtbar eingeprägt.
Goldschmuck oder Zahngold kann wertvolle Legierungsmetalle enthalten, zum Beispiel Silber, Platin und Palladium. Die Rheinische Scheidestätte GmbH verfügt über die technischen Möglichkeiten einer exakten Analyse der metallischen Zusammensetzung. Als seriöser Ankäufer vergüten wir Ihnen enthaltene Edelmetalle natürlich. Dasselbe gilt für Diamanten und wertvolle Edelsteine in Goldschmuck. Gerne erklären wir Ihnen auch, wie sich die Gesamtsumme für den Preis beim Altgoldankauf zusammensetzt.
Sie können Ihr Gold in allen Filialen der Rheinischen Scheidestätte verkaufen. Befindet sich keine Filiale in Ihrer Nähe, bietet sich der Versandankauf an, für den wir kostenlos das Versandmaterial bereitstellen. Der Eigenversand ist ebenfalls möglich. Da die Versicherungssumme im Versand auf 500 Euro begrenzt ist, übernehmen wir bei einem höheren Goldwert auch gerne die Organisation eines Werttransports.
DIe Rheinische Scheidestätte GmbH berechnet Ihnen beim Altgoldankauf in Karlsruhe oder anderen Städten grundsätzlich keinerlei Kosten. Erzielen Sie Gewinne, handelt es sich rechtlich gesehen um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Für diese gilt nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist vollständige Steuerfreiheit. Bei einem Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist bleiben die Gewinne bis zu einer Höhe von 600 Euro steuerfrei.
Machen Sie jetzt Ihr Altgold zu attraktiven Konditionen zu Geld und verkaufen Sie das Edelmetall an die Rheinische Scheidestätte GmbH. Produkte aus Silber, Platin oder Palladium können Sie uns ebenfalls anbieten. Wenn Sie noch Informationsbeda
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