Rheinische Scheidestätte GmbH – Zentrale Düsseldorf
Bilker Str. 37
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 – 16 84 50
info@rheinische-scheidestaette.de
Ihre Daten werden sicher über SSL Verschlüsselung übertragen.
Dieser Service gilt nur innerhalb von Deutschland.
Die Nachfrage nach Gold ist insbesondere in Krisenzeiten sehr hoch. Es gilt als sichere Geldanlage, die sehr wertbeständig ist. Besitzen Sie Goldbarren, Goldmünzen oder Schmuckstücke aus Gold, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Wir informieren Sie über alle wichtigen Aspekte und nehmen gern eine kostenlose und unverbindliche Bewertung vor. Auf dieser Basis unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können. Im erstgenannten Fall zahlen wir Ihnen den vereinbarten Preis, im zweitgenannten Fall geben wir Ihnen Ihre Goldstücke zurück.
Der Goldpreis wird vom aktuellen Kurs sowie vom Feingewicht und Feingehalt Ihres Gegenstandes bestimmt. Den Feingehalt können Sie leicht an der Prägung und dem Stempel erkennen. Handelt es sich um 333er Gold, besteht der Gegenstand zu 33,3 Prozent aus Gold. Den höchsten Goldanteil finden Sie beim 990er Gold.
Dazwischen gibt es verschiedene Abstufungen wie zum Beispiel das 585er Gold. Ist keine Prägung erkennbar, ist das kein Problem, denn dann nehmen wir eine professionelle Analyse vor, bei der hochmoderne Technik zum Einsatz kommt. Alle Schritte, die zu einer abschließenden Bewertung führen, gestalten wir sehr transparent. Sind Sie vor Ort anwesend, können Sie alles genau nachvollziehen und direkt Ihre Fragen zum Thema stellen.
Diese Frage können wir mit einem eindeutigen Ja beantworten. Für uns zählt einzig und allein der Wert. Der äußere Zustand ist eher zweitrangig. Auch wenn sich eine Goldfüllung noch am Zahn befindet oder wenn Ihnen Ihr Zahnarzt eine alte Goldkrone oder Goldbrücke ausgehändigt hat, können Sie diese Wertgegenstände zum Goldankauf bringen.
Wir werden Sie uns genau ansehen und fair bewerten. Das gilt auch für alten Goldschmuck, den Sie nicht mehr tragen möchten. Er wird zum Altgold gezählt. Das bedeutet, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr weiter verkauft werden kann. Das Gleiche trifft auch auf das Dentalgold zu.
Viele Personen, die darüber nachdenken, Ihr Anlagegold, Dentalgold oder Zahngold zu verkaufen, stellen sich die Frage, ob der Gewinn versteuert werden muss. Diese Frage ist nur dann mit Ja zu beantworten, wenn sich das Gold weniger als ein Jahr in Ihrem persönlichen Besitz befunden hat.
Auch hier steht Ihnen ein Freibetrag von 600 Euro zu. Handelt es sich um ältere Bestände, die sich länger als ein Jahr in Ihrem Besitz befunden haben, fallen grundsätzlich keine Steuern an.
Möchten Sie Altgold, Dentalgold oder Anlagegold verkaufen, können Sie entweder nach Wiesbaden kommen oder alles per Post regeln. Für den Ankauf können Sie online eine Versandtasche anfordern, in der Sie Ihr Gold zu uns nach Wiesbaden senden.
Wir prüfen es fair und bewerten es ausführlich. Ist das geschehen, unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot. Möchten Sie verkaufen, überweisen wir Ihnen Ihr Geld, andernfalls erhalten Sie Ihre Goldstücke wieder zurück. Dieser Service ist kostenlos.
Ihre Daten werden sicher über SSL Verschlüsselung übertragen.
Dieser Service gilt nur innerhalb von Deutschland.